Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Abbruch Zeglinski – Jan Henryk Zeglinski
Burkhardtstraße 46, 64342 Seeheim-Jugenheim
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen Abbruch Zeglinski – Jan Henryk Zeglinski (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“), sowohl gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB als auch – soweit anwendbar – gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Leistungen
Der Auftragnehmer erbringt insbesondere folgende Leistungen:
- Abbrucharbeiten
- Entkernungsarbeiten
- Holzfällarbeiten
Zusatzleistungen oder nicht im Angebot enthaltene Arbeiten werden gesondert berechnet.
3. Angebot und Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche oder bestätigte Annahme des Angebots durch den Auftraggeber zustande.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach dem individuell erstellten Angebot.
Das Zahlungsziel wird individuell im Auftrag vereinbart.
Soweit nicht anders geregelt, sind Rechnungen ohne Abzug innerhalb der vereinbarten Frist zu begleichen.
Bei größeren Projekten sind Abschlagszahlungen entsprechend des Leistungsfortschritts zulässig.
5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass:
- der Zugang zur Baustelle frei und gefahrlos möglich ist
- alle erforderlichen Genehmigungen (falls nicht anders vereinbart) vorliegen
- Versorgungsleitungen (Strom, Wasser, Gas) vor Beginn der Arbeiten abgeschaltet oder gesichert sind, sofern erforderlich
Verzögerungen oder Mehrkosten aufgrund fehlender Mitwirkung gehen zu Lasten des Auftraggebers.
6. Baustellenbedingungen und unbekannte Hindernisse
Sollten während der Arbeiten unvorhersehbare Hindernisse auftreten (z. B. nicht sichtbare Leitungen, Altlasten, zusätzliche Bausubstanz oder Schadstoffe), ist der Auftragnehmer berechtigt, die Arbeiten zu unterbrechen und ein Nachtragsangebot zu erstellen.
Mehrkosten aufgrund solcher Umstände sind vom Auftraggeber zu tragen.
7. Entsorgung und Materialien
Abbruchmaterialien werden fachgerecht getrennt und entsorgt.
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Entsorgung gemäß den geltenden gesetzlichen Vorschriften.
Bei Verdacht auf schadstoffhaltige Materialien (z. B. Asbest oder andere Gefahrstoffe) gelten die einschlägigen technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS). Mehraufwendungen werden gesondert berechnet.
8. Termine und höhere Gewalt
Vereinbarte Ausführungszeiten sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich zugesagt wurden.
Bei höherer Gewalt (z. B. Wetter, behördliche Anordnungen, Lieferengpässe oder unvorhersehbare Ereignisse) verlängern sich Fristen angemessen.
9. Abnahme
Nach Fertigstellung der Leistungen ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet.
Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber die Leistung nicht innerhalb von 7 Tagen nach Fertigstellung schriftlich rügt.
10. Haftung
Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
Für Schäden an nicht bekannten oder nicht gesicherten Leitungen, Altbestand oder verdeckten Bauteilen wird keine Haftung übernommen, sofern diese nicht vorher bekannt waren oder angezeigt wurden.
11. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung bleiben alle erbrachten Leistungen Eigentum des Auftragnehmers, soweit dies rechtlich zulässig ist.
12. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung genutzt und nicht an Dritte weitergegeben, soweit keine gesetzliche Verpflichtung besteht.
13. Gerichtsstand
Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers in Seeheim-Jugenheim.
14. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
